Gebührenübersicht
Stand: August 2016
Kurzes Beratungsgespräch (Erstgespräch) |
40 EUR (0,5 Std.) |
chronische Erkrankungen:
I. |
Klassische Homöopathie |
Gebühren nach Zeit- und Untersuchungsaufwand (ca. 80 EUR/Std.) |
Fallaufnahme Erwachsene
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ab 240 EUR (ca. 2 Std. plus anschließende Analyse) |
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Fallaufnahme Babys u. Kleinkinder bis ca. 3 J.
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ab 160 EUR (ca. 1 Std. plus anschließende Analyse) |
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Folgebehandlung |
80 EUR (bis 1 Std.) |
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Telefontermin |
s. Tabelle III |
Folgetermine sind bei chronischen Behandlungen in Abständen
von durchschnittlich ca. 2 - 6 Wochen erforderlich, im Falle
längerer Behandlungen können die Terminintervalle meist noch verlängert werden.
Akutbehandlungen erfordern i.d.R. keine so umfassende Fallaufnahme.
Die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand (ca. 40 EUR/0,5 Std.).
II. |
Akupunktur |
Gebühren nach Zeit- und Untersuchungsaufwand (80 EUR/Std.) |
Ersttermin |
ab 120 EUR (ca. 1 - 1,5 Std.) |
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Folgetermin |
80 EUR (ca. 0,75 Std. plus Nachruhe) |
Für Akupunktursitzungen im Rahmen einer chronischen Erkrankung
wird i.d.R. eine Serie von 6-8 Sitzungen vereinbart, danach wird zunächst
pausiert und nach der Pause befundorientiert entschieden, ob eine weitere Serie notwendig ist.
Akupunkturbehandlungen sind bei chronischen Behandlungen in Abständen
von ca. 1 Woche erforderlich, bei akuten Beschwerden 2 - 3
mal wöchentlich, ggf. auch täglich.
Akuterkrankungen sollten zwar in kürzeren Intervallen behandelt werden, dafür reichen aber meist nur wenige Nadelungen aus.
Alle Praxistermine sind inkl. einer ggf. nötigen körperlichen Untersuchung.
III. Telefontermine |
Gebühren nach Zeit- und Arbeits-aufwand (ca. 60 EUR/Std.) |
kurze Information |
unter 5 Min. (keine Berechnung) |
Bericht des Pat. und Absprache Mitteleinnahme |
20 - 40 EUR (15 - 30 Minuten) |
Folgetermin, ausführlich, per Tel., inkl. Repertorisation |
wie Folgetermin, s. o. |
Anruf außerhalb der üblichen Sprechzeiten (wenn nicht vorher so vereinbart) |
50 % Aufschlag |
Grundlage der Berechnung bei klass. Homöopathie
Homöopathie-Leistungen werden entsprechend Aufwand abgerechnet, der Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit einschließt.
Evtl. Zeitangaben sind als zusätzlicher Hinweis und nicht im Sinne einer durchgängigen Abrechnung von Zeithonorar zu verstehen. Die Rechnung ist unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe zu begleichen. Leistungslegende nach Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH 2011.
Bei der Rechnung werden neben den Ziffern des LVKH vergleichend auch die Ziffern des GebüH angeführt. (Das völlig veraltete GebüH enthält noch Honorarsätze aus den 1970er und 80er Jahren!)
Weitere
Leistungen
Beratung, Diätberatung, Hausbesuche und Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden entsprechend (Zeit-)Aufwand und/oder Vereinbarung in Anlehnung an das GebüH abgerechnet.
Terminversäumnis / späte
Absage
Erfolgt keine Absage bis spätestens 24 Std. (werktags) vor dem Termin, werden 100 % des Ausfallhonorars berechnet.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die
Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, in welcher Höhe die
Kosten übernommen werden. Privat- oder Zusatzversicherungen lohnen sich vor allem für Familien mit Kindern und junge Männer.
Unter diesem Link gibt es einige interessante Überlegungen und außerdem eine (nicht vollständige, aber lohnenswerte) Übersicht über verschiedene Versicherungsangebote.
Aber auch ohne Privat- oder Zusatzversicherung werden Sie feststellen, dass die Kosten gar nicht so hoch sind, wie oft angenommen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.